Grundsteuerhebesätze werden angepasst

13.11.2024
Grundsteuerhebesätze werden angepasst

Ab 2025 gilt für die Grundsteuer A und B (bisher 290 % und 320 %) in Freilassing ein einheitlicher Hebesatz in Höhe von 330 %. Im Landkreisvergleich befindet man sich damit etwa im Mittelfeld.

Die Einnahmen für den kommunalen Haushalt aus der Grundsteuer, die wieder in die vielen Aufgaben und in eine lebenswerte Stadt investiert werden können, verlieren trotz der Grundsteuerreform so nicht an Höhe.

Eine Umverteilung wird es aufgrund der systembedingten neuen Berechnungsgrundlage dennoch geben. Das bedeutet: Während einige Eigentümer weniger zahlen müssen, wird die Belastung für andere Grundbesitzer steigen.

Nach einem Jahr will der Stadtrat die Hebesätze nochmals überprüfen.

Warum ist die Anpassung der Hebesätze überhaupt notwendig?

Bereits 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage von Einheitswerten für verfassungswidrig. Für Bayern wurde im Fortgang das Bayerische Grundsteuergesetz erlassen, wonach für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt wird und zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Demnächst werden die neuen Bescheide an die Grundstückseigentümer versendet. Ansprechpartner für Fragen ist das Finanzamt, das die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer zur Verfügung stellt.

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