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Zukunftsorientierte Stadtentwicklung
für ein lebenswertes Freilassing

Kommunales
Förderprogramm

Das Gestaltungshandbuch zeigt in Form von Gestaltungsempfehlungen die Fördervorgaben im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Freilassinger Innenstadt. Das Kommunale Förderprogramm wird in erster Linie für die Sanierung der Gebäudehülle eingesetzt.

Was kann gefördert werden?

Das Kommunale Förderprogramm wird in erster Linie für die Sanierung der Gebäudehülle eingesetzt. Darunter fallen die Erneuerung von Dach, Fassaden, Fenstern und Außentüren
Das Gestaltungshandbuch zeigt in Form von Gestaltungsempfehlungen die Fördervorgaben im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Freilassinger Innenstadt. Es soll ein Leitfaden für ortsgerechte Gestaltung der Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude sein. Es soll aber auch Einzelmaßnahmen, wie die Gestaltung von Werbeanlagen, unterstützen. Ziel des Programms ist die Attraktivierung der Freilassinger Innenstadt für Besucher und Bewohner. Die Maßnahmen müssen auf den öffentlichen Raum und das Ortsbild positiven Einfluss nehmen.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden

Gebäude:

  • Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten
  • Maßnahmen an Fassade
  • Maßnahmen an Fenster und Schaufenster
  • Maßnahmen am Hauseingang
  • Gestaltung von Werbeanlagen

Hof- und Freifläche:

  • Maßnahmen an Hof und Hofeinfahrt
  • Maßnahmen am Nebengebäude
  • Maßnahmen an Einfriedung und Hoftor
  • sowie die Anlage bzw. Neugestaltung von Freiflächen mit öffentlicher Wirkung
Wo kann gefördert werden?

Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb der festgesetzten Umgrenzung liegt.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000,- € je Gesamtmaßnahme. Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.

Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.

Bei Fragen zum Kommunalen Förderprogramm wenden Sie sich an:

Stadt Freilassing
Stadtplanung

 

Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Andreas Drechsler

Rolf Bertram

Jennifer Sura

Christina Klinger

Sebastian Zeh

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr

Besuchszeiten

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Nachmittags
Nach Terminvereinbarung

Das Kommunale Förderprogramm der Stadt Freilassing wird gefördert durch: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

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