Zukunft &
Projekte
Zukunftsorientierte Stadtentwicklung
für ein lebenswertes Freilassing
Das Gestaltungshandbuch zeigt in Form von Gestaltungsempfehlungen die Fördervorgaben im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Freilassinger Innenstadt. Das Kommunale Förderprogramm wird in erster Linie für die Sanierung der Gebäudehülle eingesetzt.
Das Kommunale Förderprogramm wird in erster Linie für die Sanierung der Gebäudehülle eingesetzt. Darunter fallen die Erneuerung von Dach, Fassaden, Fenstern und Außentüren
Das Gestaltungshandbuch zeigt in Form von Gestaltungsempfehlungen die Fördervorgaben im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Freilassinger Innenstadt. Es soll ein Leitfaden für ortsgerechte Gestaltung der Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude sein. Es soll aber auch Einzelmaßnahmen, wie die Gestaltung von Werbeanlagen, unterstützen. Ziel des Programms ist die Attraktivierung der Freilassinger Innenstadt für Besucher und Bewohner. Die Maßnahmen müssen auf den öffentlichen Raum und das Ortsbild positiven Einfluss nehmen.
Gebäude:
Hof- und Freifläche:
Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb der festgesetzten Umgrenzung liegt.
Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000,- € je Gesamtmaßnahme. Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.
Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.
Bei Fragen zum Kommunalen Förderprogramm wenden Sie sich an:
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung
Das Kommunale Förderprogramm der Stadt Freilassing wird gefördert durch: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages