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Baurechtliches

Die Stadt Freilassing ist kreisangehörige Gemeinde des Landkreises Berchtesgadener Land, weshalb das Landratsamt Berchtesgadener Land als untere Bauaufsichtsbehörde u.a. für die Genehmigung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung zuständig ist.

Anträge auf isolierte Befreiungen werden in eigener Zuständigkeit von der Stadt Freilassing bearbeitet.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat das digitale Bauantragsverfahren eingeführt. Wir bitten Sie deshalb, sämtliche Anträge – ausgenommen Anträge auf isolierte Befreiungen – beim Landratsamt Berchtesgadener Land in digital Form oder 1-fach in Papierform einzureichen.

Weitere Informationen rund um eine Antragsstellung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land unter folgendem Link:

Das Antragsformular für einen Antrag auf isolierte Befreiung finden Sie hier (Hinweis: Das Antragsformular als auch die dazugehörigen Anlagen sind in 1-facher Ausfertigung bei der Stadt Freilassing einzureichen):

„Rund um die Gartengrenze“

Informationen zu privatrechtlichen Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn. Diese Lektüre dient als Zusammenfassung der wichtigsten privatrechtlichen Regelungen im Nachbarrecht wie z. B. Informationen zur Feststellung des Grenzverlaufs oder Grenzabstände von Pflanzen.

Stadt Freilassing
Bauverwaltung

 

Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Sabina Ljubec

Daniela Virella

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