Rathaus
Aktuelles aus der Verwaltung.
Bürgerservice & Bekanntmachungen
Sie können einen Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen in Bayern bzw. die Feststellung der Wohnberechtigung oder die Vormerkung als Wohnungsbewerber/in für die Belegung einer Sozialwohnung beantragen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Landratsamt.
Der Antrag wird im Landratsamt bearbeitet.
Sie erhalten den Antrag über nachfolgenden Link
Bitte beachten Sie auch das Infoblatt mit einer Übersicht der vorzulegenden Nachweise.
Der vom Landratsamt ausgestellte Wohnberechtigungsschein ist bei der Stadt vorzulegen.
Anschließend werden Sie in eine Warteliste für die Wohnungssuchenden aufgenommen. Sobald eine geeignete Wohnung frei wird verständigt die Stadt Sie per Post. Bitte melden Sie sich dann so bald wie möglich bei dem Vermieter. Letztendlich trifft dann der Vermieter die Wahl, an wen er die Sozialwohnung vergeben möchte.
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung