Rathaus
Aktuelles aus der Verwaltung.
Bürgerservice & Bekanntmachungen
Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss. Diesen erhalten nur Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, mit Ausnahme auch Eigentümer, denen der Lastenzuschuss verweigert wurde. Voraussetzung für den Mietzuschuss ist, dass die gemietete Wohnung bzw. das gemietete Haus nur zu Wohnzwecken genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung wird mit dem Wohngeld nicht gefördert.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Landratsamt.
Bitte beachten Sie auch das Infoblatt mit einer Übersicht der vorzulegenden Nachweise.
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung