Rathaus
Aktuelles aus der Verwaltung.
Bürgerservice & Bekanntmachungen
Als Lastenzuschuss wird das Wohngeld bezeichnet, das Eigentümer beantragen können. Er dient dazu, dass die Eigentümer wirtschaftlich abgesichert werden, um angemessen sowie familiengerecht wohnen zu können. Ein Lastenzuschuss kann nur beantragt werden, wenn die Eigentümer ihren Wohnraum selbst bewohnen und die dafür nötige finanzielle Last selbst aufbringen müssen.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Landratsamt.
Bitte beachten Sie auch das Infoblatt mit einer Übersicht der vorzulegenden Nachweise.
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung