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Leistungen zur Teilhabe

Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, den Kinderzuschlag zum Kindergeld, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Weitere Informationen sowie den entsprechenden Antrag erhalten Sie über folgenden Link:

Stadt Freilassing
Einwohnermeldeamt

 

Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Michael Brandl / Gabriele Aicher / Maximilian Märkl / Tanja Hainz / Sina Hogger

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr

Besuchszeiten

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Nachmittags
Nach Terminvereinbarung

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