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Diese Sozialhilfeleistung kommt grundsätzlich nur dann infrage, wenn die/der Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat und es keine anderen Personen oder Stellen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind oder welchen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt kann nur beantragen, wer selbst rechtlich dazu verspflichtet ist.
Hierbei werden aber „nur erforderliche“ Kosten übernommen, d.h. Kosten für ein einfaches, der Würde des Verstorbenen entsprechendes Begräbnis.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Landratsamt.
Den Antrag erhalten Sie über nachfolgenden Link.
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung