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Bürgerservice & Bekanntmachungen
Um zu verhindern, dass pflegebedürftige Menschen durch hohe Heimkosten in finanzielle Bedrängnis geraten, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich einen Heimkostenzuschuss zu erhalten Dieser Zuschuss bemisst sich an der Dauer der stationären Pflege. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. Den Leistungszuschlag erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die Regierung von Oberbayern.
Den Antrag erhalten Sie über nachfolgenden Link.
Bitte beachten Sie auch das Infoblatt mit einer Übersicht der vorzulegenden Nachweise.
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung