Rathaus

Aktuelles aus der Verwaltung.
Bürgerservice & Bekanntmachungen

Digitales Rathaus
Heimkostenzuschuss

Um zu verhindern, dass pflegebedürftige Menschen durch hohe Heimkosten in finanzielle Bedrängnis geraten, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich einen Heimkostenzuschuss zu erhalten Dieser Zuschuss bemisst sich an der Dauer der stationären Pflege. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. Den Leistungszuschlag erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die Regierung von Oberbayern.

Den Antrag erhalten Sie über nachfolgenden Link.

Bitte beachten Sie auch das Infoblatt mit einer Übersicht der vorzulegenden Nachweise.

Stadt Freilassing
Einwohnermeldeamt

 

Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Michael Brandl / Gabriele Aicher / Maximilian Märkl / Tanja Hainz / Sina Hogger

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr

Besuchszeiten

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Nachmittags
Nach Terminvereinbarung

Suche

Kontakt

Termin buchen

Skip to content