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Grundsicherung

Können Personen ihren notwendigen Lebensbedarf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten, besteht grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), sofern nicht bereits Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) besteht.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können beantragen:

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

  • die die Altersgrenze (PDF) erreicht haben oder
  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die volljährig und voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung wieder behoben werden kann.

Den Antrag erhalten Sie über nachfolgenden Link.

Bitte beachten Sie auch das Infoblatt mit einer Übersicht der vorzulegenden Nachweise.

Stadt Freilassing
Einwohnermeldeamt

 

Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Michael Brandl / Gabriele Aicher / Maximilian Märkl / Tanja Hainz / Sina Hogger

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr

Besuchszeiten

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Nachmittags
Nach Terminvereinbarung

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