Rathaus
Aktuelles aus der Verwaltung.
Bürgerservice & Bekanntmachungen
Können Personen ihren notwendigen Lebensbedarf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten, besteht grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), sofern nicht bereits Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) besteht.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können beantragen:
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
Den Antrag erhalten Sie über nachfolgenden Link.
Bitte beachten Sie auch das Infoblatt mit einer Übersicht der vorzulegenden Nachweise.
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung