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Stadt Freilassing
 

Anpassung der Entwässerungssatzung

Wasserhaushaltsgesetz: Regenwasser soll auf Grundstück versickern 

Mit den aktuellsten Änderungen der Entwässerungssatzung der Stadt Freilassing soll das Niederschlagswasser bei Neuanschlüssen künftig auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Damit wird nur noch das sogenannte „Schmutzwasser“ in das Kanalnetz eingeleitet und zur Reinigung in die Kläranlage transportiert. Hauptgrund hierfür ist eine Änderung des bundesweit gültigen Wasserhaushaltsgesetzes, das die Stadt Freilassing umsetzen und überwachen muss. 

Niederschlagswasser soll dem Grundwasser zugeführt werden

Zuletzt wurde der Generalentwässerungsplan in Freilassing überarbeitet. Hierbei wurde vom Planungsbüro festgestellt, dass bei Neuanschlüssen nur noch das Schmutzwasser, nicht mehr das Regenwasser, in den Kanal eingeleitet werden soll. Bisher konnte auch das Regenwasser in den Mischwasserkanal, der im Großteil von Freilassing zu finden ist, eingeleitet werden. Bereits seit einigen Jahren wird von Seiten der Stadt Freilassing bereits das Abkoppeln der Straßenentwässerung vom Mischwasserkanal bei Straßenbaumaßnahmen betrieben – nun folgen durch die neuen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes auch die Neubauten von Gebäuden. Hier spielt der Umwelt- und vor allem der Grundwasserschutz eine große Rolle. Durch die Versickerung auf dem Grundstück wird das Niederschlagswasser wieder langsam dem Grundwasser zugeführt. 

Bestandsschutz für bereits bestehende Anschlüsse

Kein Handlungsbedarf besteht aktuell für Anschlüsse, die bereits an dem Mischwasserkanal angeschlossen sind. Erst wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden, muss auch die Niederschlagsentwässerung angepasst werden. Es können sich jedoch für Bürger*innen Vorteile ergeben, wenn die Niederschlagswasserbeseitigung schon heute freiwillig auf eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück umgestellt wird: Derzeit müssen für jeden Quadratmeter der versiegelten Grundstücksfläche, der an die Mischwasserkanalisation angeschlossen ist, 30 Cent pro Jahr bezahlt werden – diese Kosten würden bei einer Versickerung auf dem Grundstück wegfallen.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der Entwässerungssatzung hat der Grundstückseigentümer die eigenen Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren auf Mängelfreiheit prüfen zu lassen und den Prüfbericht der Stadt Freilassing vorzulegen. Diese Prüfung umfasst auch die Anschlüsse der Regenrinnen, nicht jedoch Sickeranlagen und deren Anschlussleitungen. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Sanierung nötig ist, ist ein Abklemmen der niederschlagswasserführenden Rohrleitungen von der Mischwasserkanalisation eine mögliche Lösung. 

Hilfestellungen und Skizzen auf der städtischen Homepage

Eine weitere Neuregelung ist, dass die Zustimmung für eingereichte Entwässerungspläne als erteilt gilt, wenn die Stadt nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Planunterlangen die Zustimmung schriftlich verweigert. Hinweise und Erläuterungen zur städtischen Entwässerungssatzung, die auf der Homepage der Stadt Freilassing eingesehen werden können, sollen für die Bürger*innen als Hilfestellung dienen und mit Skizzen zu den verschiedenen Hausanschlussvarianten diese verständlich darstellen. 


Wenn das Regenwasser auf dem Grundstück versickert, anstatt es in den Kanal einzuleiten, wird auch die Kläranlage entlastet. Foto: Egon Tempelin



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