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Stadt Freilassing
 

Geltungsbereich für „Bildungszentrum“ geändert

Stadt schafft Grundlage zur Beschleunigung der Berufsschulplanung

Das Verfahren zum Bebauungsplan „Bildungszentrum am Bahnhof“ wird mit einem geänderten Geltungsbereich fortgeführt. Dieser beschränkt sich nun mit der Real- und mit der Berufsschule nur noch auf die wesentlichen Akteure und erleichtert damit das Verfahren. 

„Der neue, kleinere Geltungsbereich, treibt den Prozess zum Neubau der Berufsschule voran und erlaubt eine gleichzeitige Bearbeitung der Berufsschulplanung des Landkreises und der städtischen Bauleitplanung als Grundlage“, erklärt Bürgermeister Markus Hiebl, „wir arbeiten hier eng mit dem Landratsamt zusammen.“ Ein weiteres Ziel ist, den Campus der Berufsschule und der Realschule in ein einheitliches Gesamtkonzept zu bringen.

Ziele zum Ausbau der Bildungsangebote am Bahnhof bleiben relevant

Der bisherige Geltungsbereich, der seit Ende 2020 galt, umfasste neben den Grundstücken der bestehenden Schulanlagen weitere Grundstücke am Bahnhof- und der Georg-Wrede-Straße. Diese Bereiche sollen später nochmal in einem anderen Kontext betrachtet werden. Die städtebaulichen Ziele von 2020, nach denen der Ausbau der Bildungs- und Ausbildungsangebote in Freilassing als dynamischer und lebendiger Wirtschaftsstandort angestrebt wird, sind weiterhin relevant. 

Auch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept sah schon 2012 für den Bereich in der Nähe des Bahnhofs die Möglichkeit zur Standortsicherung der Berufsschule und eine Angebotserweiterung für die Bildungsregion Berchtesgadener Land vor. 

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