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Speiseplan für den Bürgertreff Mittagstisch im Mehrgenerationen-Haus für Juli 2024
Lasst euch überraschen, es wird wieder lecker!
26.01.2024
Mit einem neuen Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eham I“ macht sich die Stadt Freilassing auf den Weg, die künftige Nutzung der Flächen nördlich der Kreisstraße BGL2 weiter zu formen. Durch die Entwicklung des neuen Areals auf rund 3,2 Hektar, wird bestehenden Unternehmen die Möglichkeit zur Expansion am Ort gegeben und das Oberzentrum Freilassing als attraktiver Wirtschaftsstandort durch die Ansiedlung neuer Betriebe weiter gestärkt.
Bereits im Jahr 2012 wurde das Gebiet im Norden der Stadt im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts als potenzielle Gewerbefläche ausgemacht. Sechs Jahre später wurde der Stein mit einem frühen Vorentwurf eines Bebauungsplans weiter ins Rollen gebracht. Ende 2023 erhielt das Verfahren einen Neustart, um den veränderten Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen.
Die aktuellen bauplanerischen Schritte umfassen die Entwicklung des neuen Gewerbegebiets mit qualitativ hochwertigen Unternehmen und Arbeitsplätzen. Daneben befindet sich bereits ein Mischgebiet aus Wohnhäusern und Gewerbe, welches um eine öffentliche Grünfläche sowie neuen Wohnraum ergänzt werden soll. Zeitgleich erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans für Freilassing, um die neuen Entwicklungen abzubilden.
In den nächsten Wochen folgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, die in einem Bauleitplanverfahren zur Abwägung der verschiedenen Interessen beiträgt. Hier hat jeder die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben. Bis Ende des Jahres könnte das Bauleitplanverfahren abgeschlossen und mit der Umsetzung begonnen werden.