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Stadt Freilassing
 

Richtigstellung

Richtigstellung zum Artikel im Freilassinger Anzeiger „Projekt Matulusgarten könnte bald auf Eis liegen“

Die Stadtverwaltung möchte einzelne Darstellungen und Ausführungen des Artikels „Projekt Matulusgarten könnte bald auf Eis liegen“ vom 01.08.2018 aus dem Freilassinger Anzeiger richtigstellen.

Mit dem in der Stadtratssitzung vom 30.07.2018 gefassten Beschluss hat der Stadtrat der Notwendigkeit, Wohnraum in Freilassing zu schaffen, Rechnung getragen und sich darauf verständigt, dass an dieser Stelle eine Wohnbebauung generell anvisiert werden soll. Dies ermöglicht es nun dem Investor auf dieser Grundlage sein Vorhaben weiter zu verfeinern und zu konkretisieren. Der Stadtrat gab dem Investor bereits einzelne städtebauliche Wünsche mit, die geprüft und aufbereitet werden sollen. Hierzu ist unter anderem die städtebauliche Verträglichkeit hinsichtlich Geschossigkeit und Baumasse sowie die Abstimmung mit den bestehenden Bäumen genannt worden.

Das Vorhaben Matulusgarten soll also weiterverfolgt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt soll noch nicht festgelegt werden, ob das notwendige Planungsrecht im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes oder eines Angebotsbebauungsplanes geschaffen wird. Eine noch zu überprüfende Veränderungssperre würde der Stadt Freilassing die Möglichkeit einräumen, auch aktuell zulässige Bauvorhaben in diesem Bereich oder andere nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen ohne rechtskräftigen Bebauungsplan zu steuern.

Es liegt kein Widerspruch des Projektes zu den Aussagen des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts“ (ISEK) der Stadt vor. Das ISEK sieht an dieser Stelle ausdrücklich ein bestehendes Siedlungsgefüge mit Bebauung vor. Das Vorhaben mit den derzeit bekannten Konzeptionen leistet einen Beitrag zur Erreichung einzelner Ziele des ISEK: Es sieht eine Mischung aus sozial geförderten Mietwohnungsbau, freifinanziertem Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungen vor. 

Anders als im Zeitungsbericht dargestellt, sieht der aktuell vorliegende Entwurf eine Bebauung mit drei bis vier Geschoßen vor. Die im Bericht genannte bis zu maximal sechsgeschossige Bebauung entstammt einem überholten Planungsstand. Die neue Variante mit der geringeren Geschoßigkeit entstand aufgrund der Diskussionen in der Informationsveranstaltung am 6. Juni und im Rahmen von persönlichen Gesprächen des Investors mit den Eigentümern der benachbarten Grundstücke. 

Das aktuelle städtebauliche Konzept sieht derzeit die Möglichkeit vor, dass eine Geschossfläche realisiert wird, die einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 entspricht. Die GFZ gibt das Verhältnis der Fläche aller Geschoße zur gehörigen Grundstücksfläche an. Es wurde nicht über die Grundflächenzahl (GRZ) gesprochen. Im Artikel vom 01.08.2018 wurde diese Grundflächenzahl fälschlicherweise einzelnen Teilnehmern als Zitat zugeordnet und bei einem Wert von 1,0 verortet. In der Stadtratssitzung zu keinem Zeitpunkt eine GRZ in der Diskussion und ist außerdem im bisherigen Planungsstand nicht bekannt. Diese würde aber im Sinne einer städtebaulichen Verträglichkeit in diesem Bereich und der projektierten Nutzung deutlich unterhalb von 1,0 liegen.

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