Zukunft &
Projekte
Zukunftsorientierte Stadtentwicklung
für ein lebenswertes Freilassing
Mit einem neuen Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eham I“ macht sich die Stadt Freilassing Anfang 2024 auf den Weg, die künftige Nutzung der Flächen nördlich der Kreisstraße BGL2 weiter zu formen. Durch die Entwicklung des neuen Areals auf rund 3,2 Hektar, wird bestehenden Unternehmen die Möglichkeit zur Expansion am Ort gegeben und das Oberzentrum Freilassing als attraktiver Wirtschaftsstandort durch die Ansiedlung neuer Betriebe weiter gestärkt.
Bereits im Jahr 2012 wurde das Gebiet im Norden der Stadt im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts als potenzielle Gewerbefläche ausgemacht. Sechs Jahre später wurde der Stein mit einem frühen Vorentwurf eines Bebauungsplans weiter ins Rollen gebracht. Ende 2023 erhielt das Verfahren einen Neustart, um den veränderten Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen.
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
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Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung