Umwelt
& Energie
Nachhaltiges Handeln und erneuerbare Energien –
für eine lebenswerte Stadt
Die Stadt Freilassing hat die Aufgaben, den technischen Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) und die Umsetzung der Wasserhaushaltsgesetze Bayern (WHG-By) umzusetzen und zu überwachen. Dazu gehören
Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der Grundstücksentwässerungsanlagen und des Grundstücksanschlusses sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Auch für den Teil eines Grundstücksanschlusses, der im Straßenbereich, also auf öffentlichem Grund oder ggf. auf Fremdgrund liegt, ist der/die Eigentümer/in zuständig. (Privatkanal) unabhängig davon, ob es sich dabei um einen normalen Grundstücksanschluss oder um eine gemeinsam genutzte private Sammelleitung handelt.
Damit ist der/die Grundstückseigentümer/in auch verpflichtet, auf eigene Kosten alle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Grundstücksentwässerung durchzuführen.
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung