Umwelt
& Energie

Nachhaltiges Handeln und erneuerbare Energien –
für eine lebenswerte Stadt

Grundstücksentwässerung

Die Stadt Freilassing hat die Aufgaben, den technischen Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) und die Umsetzung der Wasserhaushaltsgesetze Bayern (WHG-By) umzusetzen und zu überwachen. Dazu gehören

  • die technische Prüfung von Entwässerungsanträgen
  • Abnahmen und Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen im öffentlichen Bereich
  • Überwachung von Kleinkläranlagen
  • Überwachung von Abscheidertechniken (Öl-, Fett, Koaleszenzabscheider)
  • Überwachung von Wiederholungszyklen
Verantwortliche für die Grundstückentwässerungsanlagen und -anschlüsse

Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der Grundstücksentwässerungsanlagen und des Grundstücksanschlusses sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Auch für den Teil eines Grundstücksanschlusses, der im Straßenbereich, also auf öffentlichem Grund oder ggf. auf Fremdgrund liegt, ist der/die Eigentümer/in zuständig. (Privatkanal) unabhängig davon, ob es sich dabei um einen normalen Grundstücksanschluss oder um eine gemeinsam genutzte private Sammelleitung handelt.

Damit ist der/die Grundstückseigentümer/in auch verpflichtet, auf eigene Kosten alle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Grundstücksentwässerung durchzuführen.

Stadt Freilassing
Tiefbau

 

Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Roland Eckert

Andreas Stephl

Michael Feil

Detlef Gründel

Ionut Plenz (Breitband, Informationssicherheit)

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr

Besuchszeiten

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08.00 Uhr – 12.00 Uhr
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Nachmittags
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