Bei der Stadtverwaltung wurde beantragt, in der städtischen Tiefgarage am Salzburger Platz exklusiv das Parken während der Nachtzeit und zusätzlich sonntags gegen Entgelt zu ermöglichen.
Der Stadtrat legte dazu folgende Eckpunkte fest:
- Die Erlaubnis zum Parken während der Nachtzeit und zusätzlich sonntags kann für die Dauer eines Jahres beantragt und darüber hinaus wieder jährlich verlängert werden.
- Die Jahresgebühr für die Erlaubnis beträgt aktuell 480 € (monatlicher Anteil also 40 €).
Hinweise:
- Als „Nachtzeit“ gilt montags bis freitags der Zeitraum von 20.30 Uhr bis 8 Uhr, samstags der Zeitraum von 19.30 Uhr bis 24 Uhr; außerdem kann mit der Erlaubnis zusätzlich sonntags geparkt werden.
- Die allgemeinen Öffnungszeiten in der Tiefgarage Nord sind wie folgt geregelt: montags bis freitags 8.30 Uhr bis 20.30 Uhr, samstags von 8.30 Uhr bis 19.30 Uhr.
- Im Rahmen dieser allgemeinen Öffnungszeiten ist in der Tiefgarage Nord jeweils montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr das Parken mit Parkscheibe zeitlich auf zwei Stunden beschränkt.
- Die maximale Zufahrtshöhe der Tiefgarage Nord beträgt 2,10 m; die Stellplätze sind jeweils 4,90 m lang und 2,25 m breit.
- Die Jahresgebühr entsteht mit Beginn der Erlaubnis (jährliche Zahlweise); diese öffentlich-rechtliche Geldleistung wird mit Leistungsbescheid geltend gemacht.
Ihr unverbindliches Interesse richten Sie bitte bis 31. Dezember 2024 an die Stadt Freilassing (Rathaus), Münchener Straße 15, 83395 Freilassing (E-Mail: ordnungswesen@freilassing.de, Telefon: 08654/3099-131).
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte ebenfalls im Rathaus an eine der aufgeführten Kontaktdaten.
Insbesondere das Ergebnis der Abfrage wird neben anderen Aspekten in die Bewertung einfließen, ob künftig in der Tiefgarage exklusiv das Parken während der Nachtzeit und zusätzlich sonntags gegen Entgelt ermöglicht wird.