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Lastenzuschuss

Als Lastenzuschuss wird das Wohngeld bezeichnet, das Eigentümer beantragen können. Er dient dazu, dass die Eigentümer wirtschaftlich abgesichert werden, um angemessen sowie familiengerecht wohnen zu können. Ein Lastenzuschuss kann nur beantragt werden, wenn die Eigentümer ihren Wohnraum selbst bewohnen und die dafür nötige finanzielle Last selbst aufbringen müssen.

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Landratsamt.

Bitte beachten Sie auch das Infoblatt mit einer Übersicht der vorzulegenden Nachweise.

Stadt Freilassing
Einwohnermeldeamt

 

Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Michael Brandl / Gabriele Aicher / Maximilian Märkl / Tanja Hainz / Sina Hogger

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr

Besuchszeiten

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Nachmittags
Nach Terminvereinbarung

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