Rathaus
Aktuelles aus der Verwaltung.
Bürgerservice & Bekanntmachungen
In einem Führungszeugnis sind alle Eintragungen beim Bundeszentralregister dokumentiert, d.h. mögliche Vorbestafungen.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem einfachen und erweiterten Führungszeugnis liegt darin, dass im erweiterten zusätzlich Sexualdelikte mit aufgelistet werden. Dieses wird beispielsweise bei der Arbeit mit Kindern vom Arbeitgeber gefordert.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ein Nachweis der anfordernden Stelle über die Erfordernis vorzulegen ist.
Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Nachmittags
Nach Terminvereinbarung