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Wohnberechtigungsschein

Antragstellung

Sie können einen Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen in Bayern bzw. die Feststellung der Wohnberechtigung oder die Vormerkung als Wohnungsbewerber/in für die Belegung einer Sozialwohnung beantragen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Landratsamt.

Der Antrag wird im Landratsamt bearbeitet.

Sie erhalten den Antrag über nachfolgenden Link

Bitte beachten Sie auch das Infoblatt mit einer Übersicht der vorzulegenden Nachweise.

Einreichen des Wohnberechtigungsscheins

Der vom Landratsamt ausgestellte Wohnberechtigungsschein ist bei der Stadt vorzulegen.

Anschließend werden Sie in eine Warteliste für die Wohnungssuchenden aufgenommen. Sobald eine geeignete Wohnung frei wird verständigt die Stadt Sie per Post. Bitte melden Sie sich dann so bald wie möglich bei dem Vermieter. Letztendlich trifft dann der Vermieter die Wahl, an wen er die Sozialwohnung vergeben möchte.

Stadt Freilassing
Einwohnermeldeamt

 

Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Michael Brandl / Gabriele Aicher / Maximilian Märkl / Tanja Hainz / Sina Hogger

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr

Besuchszeiten

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Nachmittags
Nach Terminvereinbarung

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